BurdaVerlag
Gewinnspiele Bedingungen

Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel

1. Geltungsbereich
  • 1.1. Diese Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den Angaben im Gewinnspielaufruf („Gewinnspielbeschreibung“) für alle Gewinnspiele des Veranstalters im Sinne der Ziffer 2 der vorliegenden Teilnahmebedingungen.
  • 1.2. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.
2. Veranstalter
    Veranstalter des Gewinnspiels ist das innerhalb der Gewinnspielbeschreibung angegebene Unternehmen („Veranstalter“), dass das Gewinnspiel – je nach Darstellung in der Gewinnspielbeschreibung - allein oder in Zusammenarbeit mit ihren Gewinnspielpartnern durchführt. Soweit das Gewinnspiel in Zusammenarbeit mit Gewinnspielpartnern durchgeführt wird, werden die Preise für das Gewinnspiel von den Gewinnspielpartnern zur Verfügung gestellt. Die Verpflichtung zur Erbringung des versprochenen Gewinns liegt in diesem Fall ausschließlich bei den jeweiligen Gewinnspielpartnern.
3. Teilnahme
  • 3.1. Die Gewinne und die möglichen Teilnahmewege sowie der Teilnahmeschluss er-geben sich aus der Gewinnspielbeschreibung. Die Teilnahme ist nur bis zum an-gegebenen Teilnahmeschluss möglich. Bis dahin muss eine Teilnahme abgeschlossen sein (einschließlich etwaiger Registrierungsbestätigung bei Online-Registrierung). Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter. Alle angebotenen Teilnahmewege sind hinsichtlich der Gewinnchancen gleichwertig.
  • 3.2. Sofern die Teilnahmemöglichkeit für alle oder einzelne Teilnahmewege an weitere Bedingungen (z.B. eine Bestellung oder Einwilligung) geknüpft ist, wird dies in der Gewinnspielbeschreibung dargestellt.

  • 3.3. Wird die Teilnahme an dem Gewinnspiel an die Abgabe einer Einwilligung geknüpft, ist die Abgabe der Einwilligung Gegenleistung für die Teilnahme an dem Gewinnspiel und damit wesentlicher Vertragsbestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen. Die Möglichkeit zum späteren Widerruf einer Bestellung oder der Einwilligung bleibt hiervon unberührt. Wird der Widerruf vor Teilnahmeschluss erklärt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer von der Gewinnermittlung auszuschließen.

  • 3.4. Beiträge von Teilnehmern und eingesendetes Material („Teilnehmerbeiträge“) dürfen vom Veranstalter frei – auch kommerziell – verwendet werden. Soweit Teilnehmerbeiträge urheberrechtlich geschützt sind, räumt der Teilnehmer dem Veranstalter hieran zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte sowie frei unterlizenzierbare Nutzungsrechte ein. Die Teilnehmerbeiträge dürfen insbesondere auf Webseiten und Social Media-Kanälen des Veranstalters und Dritten genutzt, vervielfältigt, verbreitet, öffentlich wiedergegeben, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte bearbeitet und auf sonstige Weise verwendet und archiviert werden.

  • 3.5. Sofern die Erreichbarkeit des Gewinnspiels aus technischen Gründen eingeschränkt ist, resultieren hieraus keine Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Gewinnspielpartner.
4. Teilnahmeberechtigte
  • 4.1. Teilnehmen dürfen ausschließlich natürliche Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Mehrfachteilnahmen einer Person sind unzulässig.

  • 4.2. Die Teilnahme über Gewinnspieleintragungsdienste oder über Gewinnspiel-Robots ist unzulässig.
  • 4.3. Die Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, eine Mehrfachteilnahme, die Übermittlung falscher Angaben zur Person oder ein vergleichbar schwerer Verstoß führen zum – ggf. nachträglichen – Ausschluss von der Teilnahme. Der Veranstalter kann in diesen Fällen auch Gewinne aberkennen und diese zurückfordern.
5. Gewinnermittlung und Bekanntgabe des Gewinners
  • 5.1. Der oder die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern nach dem Zufallsprinzip ermittelt und schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder per Direktnachricht (z.B. in sozialen Netzwerken) über ihren Gewinn benachrichtigt. Der ermittelte Gewinner ist dazu verpflichtet, den Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Gewinnermittlung über die Annahme des Gewinns zu informieren. Soweit der oder die Gewinner den Veranstalter nicht rechtzeitig über die Annahme des Gewinns informieren, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen anderen Gewinner zu ermitteln.

  • 5.2. Sofern noch nicht alle für die Gewinnbereitstellung erforderlichen Daten vorliegen, werden die Gewinner aufgefordert, diese Angaben binnen einer angemessenen Frist an den Veranstalter zu übermitteln. Gehen von einem Gewinner innerhalb der in der Benachrichtigung genannten, angemessenen Frist die angeforderten Angaben nicht ein, so verfällt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird erneut vergeben.

  • 5.3. Der Gewinner kann innerhalb der zu dem Gewinnspiel zugehörigen Portale des Veranstalters und/oder des Gewinnspielpartners (insbesondere Webseiten, Social Media-Kanäle und/oder Printpublikationen) mit seinem Vornamen, dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie dem Wohnort veröffentlicht werden.
6. Gewinnabwicklung
  • 6.1. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Ersatz des Gewinns sowie eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf einen Dritten sind nicht möglich.

  • 6.2. Sachpreise werden vom Gewinnspielpartner oder von einem von ihm beauftragten Dritten an den Gewinner kostenfrei versendet.

  • 6.3. Der Gewinner ist verpflichtet, offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 14 Tagen beim jeweiligen Gewinnspielpartner zu rügen. Zur Wahrung der Frist ist es ausreichend, wenn die Mängelrüge rechtzeitig an den Gewinnspielpartner ab-gesendet wird. Ist die Frist abgelaufen, kann sich der Gewinner nicht mehr auf offensichtliche Mängel berufen. Der Veranstalter ist nicht für Sach- und Rechtsmängel am Gewinn verantwortlich.
7. Datenschutz
  • 7.1. Der Veranstalter verarbeitet (auch unter Einbeziehung von Dienstleistern und Gewinnspielpartnern) die von den Teilnehmern angegebenen personenbezogenen zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie insbesondere zum Zweck der Versendung des Gewinns an den ermittelten Gewinner. Soweit das jeweilige Gewinnspiel an die Abgabe einer Einwilligung geknüpft ist, ist die Bereitstellung der jeweils als „erforderlich für die Teilnahme am Gewinnspiel“ gekennzeichneten personenbezogenen Daten durch den Teilnehmer wesentliche Gegenleistung und damit zwingend erforderlich zur Begründung beziehungsweise Durchführung des vorliegenden Vertrages. Die Verarbeitung erfolgt damit auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO, soweit und solange dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels sowie zur Gewinnbereitstellung erforderlich ist.

  • 7.2. Die Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten beziehungsweise die Verarbeitung zu anderen Zwecken, etwa zur Bekanntgabe weiterführender An-gaben zu dem Gewinner (Abbildung, vollständiger Name) innerhalb der Portale des Veranstalters, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer gesonderten Einwilligung der jeweils betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO).

  • 7.3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Gewinnspiels können innerhalb der allgemeinen Datenschutzhinweise des Veranstalters eingesehen werden.
8. Besondere Regelungen zur Durchführung des Gewinnspiels innerhalb Sozialer Netzwerke
    Sofern das Gewinnspiel auch über soziale Netzwerke (insbesondere Facebook, Instagram) veranstaltet oder beworben wird, gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend:

  • 8.1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu dem jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks und wird in keiner Weise von diesem gesponsert, unterstützt oder organisiert.

  • 8.2. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel begründet keinerlei Rechtsansprüche gegen den Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks.
9. Teilnahme
    Der Veranstalter kann das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vorzeitig beenden, anpassen oder abändern, falls eine ordnungs-gemäße Durchführung beziehungsweise Fortsetzung des Gewinnspiels technisch oder rechtlich bedingt nicht möglich ist.
10. Schlussbestimmungen
  • 10.1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • 10.2. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

  • 10.3. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.